Mit der Ernennung möchten der Österreichische Fischereiverband, die Landesfischereiverbände und Landesorganisationen der Fischerei unter Mitwirkung des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) und des Bundesamtes für Wasserwirtschaft (Scharfling), die jeweilige Art und dessen Lebensraum ins allgemeine Bewusstsein bringen. Nebst der traditionellen fischereilichen Bedeutung soll vor allem auf die aktuelle Bedrohung der Art und auf die Gefährdung seines Lebensraums hingewiesen werden.